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Pfand in Deutschland: Welche Flaschen und Dosen Sie zurückgeben können
Pfand in Deutschland: Welche Flaschen und Dosen Sie zurückgeben können
Kurz gesagt: In Deutschland können Sie die meisten Einweg-PET-Flaschen und Getränkedosen mit deutschem Pfandzeichen zurückgeben. Das Einwegpfand beträgt im üblichen DPG-System 25 Cent pro Gebinde. Bei Mehrwegflaschen bekommen Sie ebenfalls Pfand zurück, aber die Höhe ist nicht einheitlich und der Händler muss nur bestimmte Flaschentypen aus seinem Sortiment annehmen. Getränkekartons und manche Glasflaschen, etwa für Wein oder Saft, sind häufig pfandfrei. Entscheidend sind deshalb das Verpackungsmaterial, der Inhalt, das Fassungsvermögen und die Kennzeichnung.
Seit dem 12. August 2026 gilt in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst hat. Die zentralen Verbraucherregeln für Rückgabe und Pfand wurden weitgehend fortgeführt. Die aktuelle Rechtsgrundlage für Einweggetränkeverpackungen steht nun in § 46 VerpackDG. Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die Rechtslage am 23. September 2026.
Eine Kundin hält eine leere Kunststoffflasche und eine Getränkedose am Rückgabeautomaten; im Getränkekasten steht eine Glasflasche.
Welche Flaschen und Dosen haben Einwegpfand?
Auf pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen müssen mindestens 25 Cent Pfand erhoben werden. Das gilt grundsätzlich für Einwegverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern. Besonders einfach ist die Regel bei Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen: Sie sind nahezu immer pfandpflichtig, unabhängig davon, ob sie Wasser, Limonade, Bier, Saft oder ein anderes Getränk enthalten. Auch Milch- und Milchmischgetränke in Einweg-Kunststoffflaschen fallen seit 2024 grundsätzlich darunter. Die gesetzlich aufgeführten Getränk-Ausnahmen greifen bei Einweg-Kunststoffflaschen und Dosen nicht. Die Details stehen in § 46 Absatz 1 und 4 VerpackDG und in der Verbraucherübersicht der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG).
Einweg-Glasflaschen muss man genauer prüfen. Bier und viele andere Getränke in Einwegglas können pfandpflichtig sein. Für bestimmte Inhalte gelten jedoch Ausnahmen, darunter bestimmte Wein- und Schaumweinprodukte, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte sowie Getränke mit hohem Milchanteil. Deshalb lässt sich bei Glas nicht allein aus Form oder Farbe auf Pfand schließen. Achten Sie auf die Kennzeichnung und den Kassenbon.
Auch das Fassungsvermögen zählt: Einweggetränkeverpackungen mit weniger als 0,1 Liter oder mehr als 3 Liter sind von der gesetzlichen Einwegpfandpflicht ausgenommen. Pfandfrei sind außerdem typische Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel. Diese Ausnahmen betreffen die Einwegpfandpflicht; ein Händler kann in einzelnen Fällen trotzdem ein eigenes Mehrweg- oder Rücknahmesystem anbieten.
Einweg oder Mehrweg: Warum die Pfandhöhe nicht alles sagt
Pfand bedeutet nicht automatisch, dass eine Flasche wieder befüllt wird. Einwegflaschen und Getränkedosen werden zurückgenommen und verwertet, aber nicht als dieselbe Verpackung erneut mit Getränk befüllt. Mehrwegflaschen werden nach der Rückgabe sortiert, gereinigt und erneut befüllt, sofern sie unbeschädigt und für den Umlauf geeignet sind.
Als Orientierung gilt: Das einheitliche DPG-Zeichen kennzeichnet pfandpflichtige Einwegverpackungen; häufig steht zusätzlich „Einweg“ auf der Verpackung oder am Regal. Mehrwegflaschen tragen dagegen oft Hinweise wie „Mehrweg“, „Mehrwegflasche“ oder „Leihflasche“. Bei Mehrweg sind 8 oder 15 Cent verbreitet, Spezialflaschen können aber andere Beträge haben. Diese Beträge sind keine einheitlichen gesetzlichen Pfandsätze. Eine Flasche im Getränkekasten ist ebenfalls nicht automatisch Mehrweg: Auch Einwegflaschen können in Kästen verkauft werden.
Verpackung
Typischer Hinweis
Was bei der Rückgabe gilt
Einweg-PET-Flasche oder Getränkedose
DPG-Zeichen, meist 25 Cent
Bei passenden Verkaufsstellen zurückgeben; der Händler erstattet das Einwegpfand.
Mehrweg-Glas- oder PET-Flasche
„Mehrweg“, „Leihflasche“; Pfandbetrag variiert
Auf gleiche Flaschenart, Form und Größe im Sortiment des Händlers achten.
Getränkekarton, Schlauchbeutel oder Standbodenbeutel
Kein DPG-Einwegpfandzeichen
Üblicherweise kein Einwegpfand; örtliche Entsorgungsregeln beachten.
Einweg-Glasflasche
Je nach Getränk DPG-Zeichen oder kein Pfandhinweis
Inhalt und Kennzeichnung prüfen; nicht jede Glasflasche hat Pfand.
Wo können Sie Einwegflaschen und Dosen zurückgeben?
Sie müssen pfandpflichtige Einwegverpackungen nicht zwingend in dem Geschäft abgeben, in dem Sie das Getränk gekauft haben. Entscheidend ist, ob die Verkaufsstelle Getränke in Einwegverpackungen derselben Materialart anbietet. Ein Supermarkt, der sowohl PET-Flaschen als auch Dosen verkauft, nimmt grundsätzlich auch pfandpflichtige PET-Flaschen und Dosen anderer Marken an.
Für Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt eine engere Regel: Sie müssen bei Einwegpfand nur die Marken zurücknehmen, die sie selbst führen. Ein kleiner Kiosk, der eine bestimmte Getränkedosenmarke verkauft, muss daher nicht jede fremde Dosenmarke annehmen. Größere Verkaufsstellen sind bei der Rücknahme nicht auf die Marken beschränkt, die sie verkaufen; sie müssen aber die betreffende Materialart selbst im Sortiment haben. Diese Grenze und die Rücknahmepflicht sind in § 46 VerpackDG geregelt und werden auch in den DPG-Hinweisen erläutert.
Pfandautomaten erkennen viele Einwegverpackungen anhand von Kennzeichnung und Strichcode. Geben Sie Flaschen und Dosen möglichst leer und unzerdrückt ab und lassen Sie das Etikett mit dem Pfandzeichen und Barcode lesbar. Wenn der Automat eine Verpackung nicht annimmt, obwohl sie ein deutsches DPG-Zeichen trägt, fragen Sie das Personal. Die DPG weist darauf hin, dass bei einem defekten Automaten die Rückgabe über das Kassenpersonal möglich sein kann. Einwegpfand muss nicht an einen Neukauf oder einen bestimmten Einkaufswert geknüpft werden.
Welche Regeln gelten für Mehrwegflaschen?
Für Mehrweg gelten andere Rücknahmeregeln als für Einweg. Der Händler muss leere Mehrwegverpackungen der gleichen Art, Form und Größe zurücknehmen, die er selbst vertreibt. Das Etikett oder die Marke kann sich unterscheiden, wenn die Flasche ansonsten derselben Form entspricht. Eine ungewöhnliche Bügelflasche, ein spezielles Saftglas oder ein Kasten mit einer anderen Flaschenform kann deshalb an einem Automaten scheitern oder vom Geschäft nicht angenommen werden.
Praktisch ist es, Mehrwegflaschen zusammen mit dem passenden Kasten oder bei einem Händler zurückzugeben, der genau diese Flaschenart verkauft. Wenn Sie für eine Mehrwegflasche Pfand bezahlt haben, bewahren Sie den Kaufbeleg bei einer Streitfrage auf. Anders als beim gesetzlich geregelten Einwegpfand ist die Pfandhöhe für Mehrweg nicht einheitlich festgelegt.
Was ist mit Flaschen aus dem Ausland oder beschädigtem Leergut?
Eine im Ausland gekaufte Dose oder Flasche hat nicht automatisch deutsches Pfand. Fehlt das DPG-Zeichen, muss ein deutscher Händler dafür normalerweise kein DPG-Pfand auszahlen; im Herkunftsland kann ein anderes Rücknahmesystem gelten. Prüfen Sie deshalb das deutsche Pfandzeichen und nicht nur den Barcode oder die Tatsache, dass ein ähnliches Gebinde in Deutschland verkauft wird.
Ein zerdrücktes Gebinde kann ein Automat möglicherweise nicht mehr erkennen, weil Barcode und Form verändert wurden. Das ist ein technisches Problem der maschinellen Erfassung und nicht unbedingt ein Beweis dafür, dass nie Pfand erhoben wurde. Lassen Sie die Verpackung nach Möglichkeit unbeschädigt und bitten Sie bei einer eindeutig gekennzeichneten Einwegverpackung das Personal um Prüfung. Ob sich ein Pfandzeichen oder die Produktzuordnung noch verlässlich feststellen lässt, hängt vom Schaden ab.
Beispiel: drei unterschiedliche Behälter
Sie haben eine leere PET-Wasserflasche mit DPG-Zeichen, eine Dose eines ausländischen Getränks ohne DPG-Kennzeichnung und eine Glasflasche, auf der „Mehrweg“ steht. Die PET-Flasche und die Dose sollten Sie getrennt prüfen: Für die PET-Flasche ist das deutsche Einwegpfandkennzeichen ein klares Signal für die Rückgabe gegen 25 Cent. Bei der ausländischen Dose ohne DPG-Zeichen ist eine deutsche Pfanderstattung nicht gesichert. Die Mehrweg-Glasflasche geben Sie am besten bei einem Händler ab, der Flaschen derselben Form und Größe verkauft. Die drei Verpackungen sehen vielleicht ähnlich nach „Leergut“ aus, folgen aber unterschiedlichen Regeln.
Checkliste vor dem Gang zum Laden
Ist die Verpackung eine Getränkeflasche oder -dose und liegt ihr Volumen zwischen 0,1 und 3 Litern?
Ist ein DPG-Zeichen oder ein eindeutiger Einwegpfandhinweis vorhanden?
Ist es Einweg oder Mehrweg? Bei Mehrweg zählen Flaschenform und Größe.
Verkauft der Laden Getränke in derselben Materialart? Bei kleinen Geschäften unter 200 Quadratmetern ist zusätzlich die Marke entscheidend.
Ist das Gebinde leer und sind Kennzeichnung sowie Barcode möglichst gut lesbar?
Wenn ein Händler eine klar pfandpflichtige Einwegverpackung ablehnt, fragen Sie zuerst nach dem Grund und bitten Sie gegebenenfalls die Filialleitung um Prüfung. Bei anhaltenden Problemen können Sie sich an die zuständige untere Abfallbehörde wenden. Für eine konkrete Flasche ist die Kennzeichnung am Gebinde der beste erste Anhaltspunkt; bei Sonderfällen sind die DPG-Übersicht und der aktuelle Gesetzestext maßgeblich.